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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 30.09.2026

Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument ist ein inhaltlicher Ausgangsentwurf und keine Rechtsberatung. Es enthält bindende rechtliche Regelungen (Vertragslaufzeit, Zahlungsverzug, Kündigung, Haftung, Nutzungsrechte, Datenverarbeitung), die vor der Verwendung zwingend von einem Anwalt/einer Anwältin geprüft und an die konkrete Rechtsform, Zielgruppe (B2B/B2C) und aktuelle Rechtslage angepasst werden müssen. Insbesondere bei Auftraggeber:innen, die als Verbraucher gelten, gelten zusätzliche Konsumentenschutz-Vorschriften (KSchG, FAGG), die hier noch nicht abschließend berücksichtigt sind — dies betrifft insbesondere die Preisanpassungsklausel (§ 3 (5)), die Ausfallpauschale und den Verfall von Leistungen (§ 5a (3) und (5)), die Haftungsbeschränkung (§ 7 (6)), das Abwerbeverbot (§ 7 (7)) die Zahlungsfolgen bei außerordentlicher Kündigung (§ 6 (3)) und den Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten (§ 6 (4)). Zudem sollte geprüft werden, ob das Gründerprivileg gemäß § 1 Abs. 5 KSchG bei einzelnen Auftraggeber:innen (z. B. Coaches am Beginn ihrer Selbstständigkeit) zur Anwendung kommen kann. Für die konkrete Zusammenarbeit gelten ergänzend das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer (Formera / Kevin Weber) erbringt für den Auftraggeber die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen (nachfolgend „Leistungen“), einschließlich des gewählten Pakets, gebuchter Zusatzleistungen (Add-ons) sowie der monatlichen Aufnahmetermine, wie dort im Detail spezifiziert.

(2) Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einvernehmlich mit dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen (z. B. Add-ons wie YouTube, zusätzliche Plattformen oder Einzelvideos) hinzubuchen. Solche Erweiterungen werden zum jeweils gültigen Add-on-Preis ab dem nächstmöglichen Kalendermonat verrechnet und laufen automatisch mit der bestehenden Vertragsperiode und Kündigungsfrist mit, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft mit einer Mindestvertragslaufzeit von 3 (drei) Monaten, beginnend mit dem im Angebot genannten Leistungsbeginn.

(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 3 (drei) Monate, sofern er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer Verlängerungsperiode gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 6).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar; bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG entfällt der Steuerausweis).

(2) Zahlungsmodalität: Der monatliche Paketpreis wird jeweils zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung vollständig fällig. Die Leistungen des ersten Monats beginnen nach Eingang der ersten Zahlung. Gesondert verrechnete Kosten (z. B. Anfahrt außerhalb Wiens) werden mit der Rechnung des Folgemonats abgerechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das im Angebot bzw. auf der Rechnung genannte Konto. Eine SEPA-Lastschrift ist zu Beginn der Zusammenarbeit nicht vorgesehen.

(4) Im Angebot vereinbarte Einführungs- oder Startpreise gelten für den dort genannten Zeitraum. Danach gilt der im Angebot genannte reguläre Paketpreis, ohne dass es einer gesonderten Preisanpassung im Sinne von Abs. (5) bedarf.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Paketpreis zum Beginn einer neuen Vertragsperiode (§ 2 (2)) anzupassen. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber spätestens 45 Tage vor Beginn der neuen Periode schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Periode kündigen.

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen (bei Unternehmern gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz; bei Verbrauchern gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4 % p. a., sofern nicht ohnehin ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird).

(2) Zusätzlich können angemessene, tatsächlich entstandene Mahn- und Betreibungskosten in Rechnung gestellt werden.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine schriftliche Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen zu stellen. Erfolgt auch danach keine Zahlung, ist eine zweite schriftliche Mahnung mit einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen zu stellen; nach deren erfolglosem Ablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche entstehen.

(4) Bleibt der Auftraggeber trotz zweimaliger Mahnung länger als 30 Tage seit ursprünglicher Fälligkeit in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt (siehe § 6).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (u. a. gemäß ausgefülltem Kundenfragebogen) sowie — sofern vereinbart ist, dass er selbst aufnimmt — das erforderliche Rohmaterial in der vereinbarten Qualität und Frist zur Verfügung.

(2) Freigaben (z. B. von Skripten, Content-Plänen, fertigen Videos) sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Vorlage als freigegeben, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Ein Video gilt jedenfalls als freigegeben, sobald der Auftraggeber es selbst veröffentlicht oder anderweitig nutzt.

(3) Verzögerungen, die auf eine verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Liefertermine, ohne dass dies eine Vertragsverletzung des Auftragnehmers darstellt.

(4) Pro Skript und pro fertigem Video ist eine Überarbeitungsrunde im Paketpreis inkludiert. Der Auftraggeber hat sämtliche Änderungswünsche gesammelt in einer Rückmeldung mitzuteilen. Offensichtliche Mängel, die auf einen Fehler des Auftragnehmers zurückzuführen sind (z. B. Tippfehler, versehentlich entfernte Musik oder Tonspuren, technische Fehler), gelten nicht als Überarbeitungsrunde und werden unabhängig davon kostenlos korrigiert. Weitere, darüber hinausgehende Überarbeitungswünsche werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 90 € verrechnet, nach vorheriger Aufwandsschätzung und Information des Auftraggebers.

(5) Hat der Auftragnehmer gegen Inhalte, Anweisungen oder vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (z. B. Aussagen mit Heil-, Gesundheits- oder Erfolgsversprechen, fremde Musik, Logos oder Bilder) begründete Bedenken, teilt er diese dem Auftraggeber schriftlich (E-Mail genügt) mit. Besteht der Auftraggeber dennoch auf der Umsetzung, trägt er die Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen; der Auftragnehmer ist insoweit von Haftung und Gewährleistung befreit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.

(6) Änderungswünsche, die nach der Freigabe von Themenplan bzw. Skripten oder nach dem Aufnahmetermin geäußert werden und eine erneute Aufnahme oder einen wesentlichen Neuschnitt erfordern, gelten nicht als Überarbeitungsrunde, sondern als Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden nur erbracht und verrechnet, wenn sie vorher schriftlich (E-Mail genügt) beauftragt wurden.

§ 5a Aufnahmetermine

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist im Paket ein Aufnahmetermin pro Monat beim Auftraggeber vor Ort enthalten. Termine werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen vereinbart.

(2) Die Anfahrt innerhalb Wiens ist im Paketpreis enthalten. Bei Aufnahmeterminen außerhalb Wiens werden 0,50 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg) sowie 25 € je angefangene halbe Stunde Fahrzeit verrechnet, soweit die Fahrzeit 30 Minuten pro Strecke übersteigt. Die Abrechnung erfolgt mit der Rechnung des Folgemonats.

(3) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, wird einmal pro Monat ein Ersatztermin vereinbart. Wird auch der Ersatztermin abgesagt oder kommt in einem Monat aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kein Aufnahmetermin zustande, verfällt der Termin dieses Monats ersatzlos; der Paketpreis bleibt unverändert. Erscheint der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin nicht oder sagt er weniger als 24 Stunden vorher ab, wird zusätzlich eine Ausfallpauschale von 150 € zuzüglich allfälliger Anfahrtskosten gemäß Abs. (2) verrechnet. Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Durchführung aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) unmöglich wird.

(4) Wird vereinbart, dass der Auftraggeber selbst aufnimmt, stellt er das Rohmaterial bis zu dem im Angebot genannten Termin bereit. Bei verspäteter Lieferung verschiebt sich die Veröffentlichung entsprechend; der Paketpreis bleibt unverändert.

(5) Leistungen, die aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Mitwirkung, Freigaben oder Termine), in einem Monat nicht erbracht werden können, verfallen mit Ende des Folgemonats und werden nicht in spätere Monate übertragen; der Paketpreis bleibt unverändert.

§ 5b Datenverarbeitung

Zur Abwicklung des Auftrags nutzt der Auftragnehmer die Dienste Dropbox, Frame.io und Notion zur Speicherung und Verwaltung von Kundenmaterial. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem übermittelten Material sowie darin enthaltenen personenbezogenen Daten sorgfältig und vertraulich umzugehen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO erfordert, verpflichten sich beide Parteien, eine solche Vereinbarung auf Verlangen einer Partei abzuschließen.

§ 5c Leistungsstörung durch den Auftragnehmer

Ist der Auftragnehmer vorübergehend (z. B. durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Umstände) nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen fristgerecht zu erbringen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und holt die Leistung ehestmöglich nach; eine dadurch bedingte, angemessene Verschiebung der Liefertermine stellt keine Vertragsverletzung dar. Dauert die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer länger als 30 Tage an, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; bereits geleistete, aber nicht durch Leistungen abgegoltene Zahlungen sind in diesem Fall anteilig rückzuerstatten.

§ 6 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu kündigen, insbesondere bei erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist nicht behoben wird.

(2) Stellt der Auftraggeber trotz schriftlicher Erinnerung länger als 15 Tage keine für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen oder Materialien bereit (insbesondere Fragebogenantworten, Freigaben oder — sofern vereinbart — Rohaufnahmen) und reagiert nicht auf Kontaktversuche des Auftragnehmers, gilt dies als wichtiger Grund zur fristlosen außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer, mit sofortiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bereits fällige Zahlungen bleiben davon unberührt.

(3) Erfolgt die außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Grund (insbesondere gemäß § 6 (2)), besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für den laufenden Leistungszeitraum.

(4) Meinungsverschiedenheiten über einzelne Leistungen (z. B. über ein einzelnes Video) berechtigen keine der Parteien, ihre übrigen vertraglichen Leistungen – insbesondere Zahlungen oder die Erstellung und Lieferung der übrigen Inhalte – zurückzuhalten oder einzustellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Abs. (1) bleibt unberührt.

§ 7 Haftung, Nutzungsrechte und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten, fertig geschnittenen Videos und Skripten. Rohmaterial (unbearbeitete Aufnahmen aus vom Auftragnehmer durchgeführten Aufnahmeterminen) verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht Teil des Leistungsumfangs, sofern nicht gesondert vereinbart.

(2) Die in den Videos verwendete Musik unterliegt den Lizenzbedingungen des vom Auftragnehmer genutzten Musik-Lizenzanbieters und ist von der in Abs. (1) genannten Nutzungsrechteübertragung ausgenommen. Der Auftraggeber darf die Videos im Rahmen dieser Lizenz für organische Veröffentlichungen auf Social Media und der eigenen Website nutzen. Für eine darüber hinausgehende Nutzung (insbesondere bezahlte Werbung/Ads) hat der Auftraggeber eine eigene Musiklizenz zu erwerben oder mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Regelung zu treffen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Videos (inkl. der darin abgebildeten Person) als Referenz, Case Study oder Portfoliobeispiel zu verwenden. Der Name des Auftraggebers wird dabei nicht explizit genannt, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Material (Rohaufnahmen, Musik, Bilder, Texte) verfügt. Werden bei Aufnahmeterminen weitere Personen aus dem Umfeld des Auftraggebers (z. B. Kund:innen, Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen) gefilmt, hat der Auftraggeber deren Einverständnis zur Aufnahme und Veröffentlichung einzuholen und sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen entstehen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer (z. B. externe Editoren) einzusetzen. Er stellt sicher, dass diese zur Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Informationen und Materialien des Auftraggebers verpflichtet werden.

(6) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag der letzten drei vom Auftraggeber geleisteten Monatsraten begrenzt. Für Vorsatz und Personenschäden gelten diese Beschränkungen nicht.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Ende, vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags eingesetzte Subunternehmer (z. B. externe Editoren) nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers direkt zu beauftragen oder abzuwerben. Bei einem Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz in Höhe des ihm dadurch entstandenen Schadens geltend zu machen.

(8) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategie- und Finanzinformationen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

(9) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Verbesserung (z. B. Nachbearbeitung des betroffenen Videos) innerhalb angemessener Frist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt); dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Dieser Vertrag samt dem zugrundeliegenden Angebot bzw. der Auftragsbestätigung enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge: a) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich späterer schriftlicher Ergänzungen (E-Mail genügt); b) diese Zahlungs- und Vertragsbedingungen; c) das Preisblatt bzw. die jeweils gültige Preisliste für Zusatzleistungen. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen stets vor.

(5) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur Dritter). Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren.

(6) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte zu übertragen.

(7) Die Bestimmungen des § 7 (insbesondere Nutzungsrechte, Referenznutzung, Haftungsbeschränkung und Vertraulichkeit) gelten über das Ende dieses Vertrags hinaus fort.

(8) Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

(9) Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Österreich. Sonstige Fristen in Tagen sind Kalendertage.

Weitere Dokumente

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sofern erforderlich, wird ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

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